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Ablauf und Kostenübernahme
Erstgespräch und Therapieantrag
Nach telefonischer Terminvereinbarung haben Sie in einem Erstgespräch die Möglichkeit, Ihr persönliches Anliegen zu schildern. Im Verlauf dieses Vorgesprächs, dem weitere folgen können (Dauer jeweils 50 Min.), wird geklärt, ob eine Therapie notwendig ist und falls ja, welches Therapieverfahren für Sie in Frage kommt und welche Zeitspanne Ihre Therapie voraussichtlich umfassen wird.
Der Erfolg einer Psychotherapie hängt in hohem Maße von einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit ab. Somit ist ein weiteres Ziel der Erstgespräche, herauszufinden, ob diese Voraussetzung gegeben ist. |
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Wenn Sie sich für eine Therapie entschieden haben, werde ich einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Für eine somatische Abklärung müssen Sie vor der Beantragung noch einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für fünf Erstgespräche. Nach Antragstellung durch eine Therapeutin/einen Therapeuten und bei entsprechender Indikation übernimmt die Kasse die Kosten für eine festgelegte Anzahl von Therapiesitzungen.
In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Da dies im Einzelfall jedoch von Ihren besonderen Vertragskonditionen abhängt, empfiehlt es sich, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen.
Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kosten für Entspannungsverfahren werden auch teilweise von der Krankenkasse übernommen.
Selbstzahler
Nicht alle Lebensprobleme sind nach den Psychotherapie-Richtlinien als seelische Krankheit und somit als behandlungsbedürftig aufzufassen. Ferner kann auch ohne psychischen Leidensdruck oder im Rahmen einer therapeutischen Ausbildung ein Interesse an Selbsterkenntnis, z. B. in Form einer Gruppentherapie bestehen.
Sollte Ihr persönliches Anliegen nicht im Indikationsspektrum der Krankenkasse enthalten sein, sind die Kosten für die Therapie selbst zu tragen.
Im Einzelfall können wir dies im Rahmen eines Erstgesprächs miteinander abklären. |
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